Aufgaben

Instandhaltung der Wege bei Fahrbahnschäden

Instandhaltung

  • Behebung von Fahrbahnschäden (Beseitigung von Rissen, Sanierung der Fahrbahndecke etc.)
  • Wartung der Nebenanlagen (Bankette, Straßengräben, Entwässerungsanlagen, Leiteinrichtungen etc.)
  • Freihalten des Lichtraumprofiles

Instandsetzung

Generalsanierung der Wege durch Austausch des Frostkoffers oder Tiefenfräsung unter Beigabe entsprechender Zuschlagstoffe mit Aufbringung eines neuen Fahrbahnbelages.

Instandsetzungskosten:

Landesbeitrag: 50% der tatsächlichen Baukosten
Gemeindeleistung: 50% der Baukosten
Bedarfszuweisung je nach Finanzkraft der Gemeinden vom Gemeindereferat

Instandsetzung und Generalsanierung der Wege
Abrutsch der Straße in Gramastetten, Uhrfahr-Umgebung

Katastrophenschäden

Periodisch auftretende Unwetter verursachen am umfangreichen ländlichen Wegenetz jährlich Schäden. Diese müssen umgehend behoben werden, um die Straßen befahrbar zu erhalten und um größere Schäden zu vermeiden.

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